Technische Beratung
Meldepflicht für Kosmetiker NISV
Details zum Thema NISV
Die NiSV trat am 31. Dezember 2020 in Kraft.
Sie gilt für Anwendungen mit
- Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen (zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung),
- Hochfrequenzgeräten (zum Beispiel zur Hautverjüngung oder Fettreduktion),
- Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation (zum Beispiel zum Muskelaufbau) und zur Magnetfeldstimulation (zum Beispiel Magnetmatten),
- Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems (zum Beispiel Hirnstimulation zur Leistungssteigerung),
- Ultraschallgeräten (zum Beispiel Ultraschall-Babykino oder zur Fettreduktion) sowie Magnetresonanztomographen,
Der Betreiber hat beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) in Saarbrücken den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
Die Anzeige kann durch das Formular des LUA (siehe "Links zum Thema") oder auch formlos geschehen. In der Anzeige sind der Name oder die Firma des Betreibers sowie die Anschrift der Betriebsstätte und die Angaben zur Identifikation der jeweiligen Anlage zu nennen.
Der Anzeige ist ein Nachweis beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen. Falls ein solcher Nachweis noch nicht erworben wurde, ist dieser bis spätestens 31. Dezember 2022 nachzureichen und in der Anzeige sollte darauf hingewiesen werden.
Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden (Bildungsträger können sich in dem Fachmodul Akkreditierung NiSV über die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditieren lassen. In dem Fall wird ein erworbener Fachkundenachweis auf jeden Fall vom LUA bei etwaigen Kontrollen anerkannt). Die Regelungen zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde treten am 31. Dezember 2022 in Kraft. Die Übergangsregelung dient dazu, entsprechende Fortbildungsangebote zu etablieren und Betroffenen die Möglichkeit zu geben, diese Fachkunde zu erwerben.
- Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup;
- Behandlung von Gefäßveränderungen;
- Behandlung pigmentierter Hautveränderungen;
- Ablative Laseranwendungen;
- Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, sowie
- Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie beispielsweise die Fettgewebereduktion.
Links zum Thema:
- Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)
- NISV - Bekanntmachungen
- Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung
- Formular zur Meldeplicht von Anlagen, die unter die NISV fallen
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen der technische Unternehmensberater der HWK, Manfred Kynast zur Verfügung, Tel.: 0681 / 5809 – 137, E-Mail: M.Kynast@hwk-saarland.de).
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Wir benötigen dazu ein aktualisiertes und ggf. ergänztes Anlagevermögen Ihres Unternehmens.
Energiekosten optimieren
Details zum Thema Energiekosten
Preisvorteile bei Strom und Gas durch Kooperationen mit regionalen Energiedienstleistern
Profitieren Sie von günstigen Strom- und Gaspreisen durch eine Kooperation unserer Handwerkskammer mit allen regionalen Energiedienstleistern im Saarland.Neben günstigen Strompreisen können Unternehmen auf den jeweils aktuellen Heizgas-Sondertarif des zuständigen Energiedienstleisters einen Nachlass in Höhe von 0,1 ct/kWh erhalten. Die bedeutet bei einem jährlichen Gasverbrauch von 200.000 kWh einen Nachlass in Höhe von 200 EUR/Jahr.
Kooperations- bzw. Rahmenvereinbarungen zu Strom und Gas
sowie die aktuellen Individualpreisregelungen mit den saarländischen Versorgern
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Technischer Berater, Zulieferbeauftragter, Genehmigungslotse
Telefon 0681 5809-137
Fax 0681 5809222-137
m.kynast@hwk-saarland.de
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Energiesteuererstattung
Als produzierendes Handwerksunternehmen haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf eine Erstattung der von Ihnen gezahlten Strom- und Energiesteuer durch einen entsprechenden Antrag beim Hauptzollamt.Wir haben für Sie ein Übersichtsblatt mit den verschiedenen Steuererstattungsmöglichkeiten zusammengestellt. Bei weiteren Fragen sprechen Sie mit unserem technischen Berater.
„WATT fürs Handwerk“
Starthilfe für saarländische Handwerksbetriebe
Um in der Gründungsphase die Kosten des Unternehmens so gering wie möglich zu halten, bietet energis gemeinsam mit den Stadtwerkepartnern Handwerksunternehmen zum Start in die Selbstständigkeit ein Startgeld in Form eines Zuschusses.Die saarländischen Energieversorger übernehmen für Sie in den ersten 6 Monaten die gesamten Stromkosten bis zu einer Summe von 1.000 Euro.
Das Förderprogramm wurde erstmals im Juli 2004 – in Kooperation mit der Handwerkskammer des Saarlandes – aufgelegt. Seitdem haben energis und die Stadtwerkepartner mehr als 250 junge Handwerksunternehmen im ganzen Saarland unterstützt. Die Laufzeit endet zum 31. Dezember 2019.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Handwerksunternehmen, die im Liefergebiet von energis bzw. einem Stadtwerkepartner innerhalb der letzten 6 Monate vor Antragsstellung neu gegründet wurden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Betrieb während des Förderzeitraums einen Stromliefervertrag mit energis oder einem der Stadtwerkepartner für eine Erstlaufzeit von mindestens 2 Jahren abgeschlossen hat. Die genauen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.Normen / Vorschriften / Gesetze
Normen / Vorschriften / Gesetze
Normen, Vorschriften und Gesetze bestimmen den Rahmen für zahlreiche Bereiche des unternehmerischen Handeln, bspw.:- Arbeits- und Gesundheitsschutz / BG-Vorschriften
- Arbeitsstättenverordnung / Anforderungen der UBA
- Tachographen / Maut
Daher ist es für jeden Unternehmer unbedingt notwendig, die ihn und sein Unternehmen betreffenden Regelwerke zu kennen.
Details zum Thema Normen / Vorschriften / Gesetze
Arbeits- und Gesundheitsschutz / BG-Vorschriften
Fehlzeiten von Mitarbeitern bedeuten hohe Kosten für Ihr Unternehmen. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben kann der Ausfall eines Mitarbeiters empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen. Es gilt daher, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Als Unternehmer sind Sie zudem verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe zu organisieren.Wir beraten Sie zu einem effektiven und wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz!
Arbeitsstättenverordnung / Anforderungen der UBA
An Arbeitsstätten, insbesondere in Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern, werden zahlreiche Anforderungen gestellt. Dies betrifft die technische Ausstattung (z.B. Lüftung, Licht), die räumlichen Gegebenheiten (z.B. Raumhöhe, Anzahl der Toiletten) oder auch organisatorische Anforderungen (z.B. Parkplätze).Wir unterstützen Sie bei der Planung und Einrichtung Ihrer Betriebsräume!
Tachographen / Maut
Lenk- und Ruhezeiten müssen unter bestimmten Umständen dokumentiert werden und betreffen Handwerksunternehmen ebenso, wie eine LKW-Maut.Ob Sie als Betrieb von diesen Vorschriften betroffen sind, erfahren Sie bei unserem technischen Unternehmensberater.
Zulieferbetriebe im Handwerk
Zulieferbetriebe im Handwerk
Das Zulieferwesen ist ein wichtiger Wirtschaftszweig des Handwerks. Handwerksunternehmen bieten individuelle Problemlösungen in Form von Zulieferprodukten oder Dienstleistungen über ein breites Kompetenzspektrum aus verschiedensten Gewerbebereichen an.Unser technischer Unternehmensberater und Zulieferbeauftragter der Handwerkskammer des Saarlandes, Manfred Kynast, unterstützt das Zulieferhandwerk durch individuelle Beratungsangebote.
Details zum Thema Zulieferbetriebe
Mitgliedschaft im Arbeitskreis „Zulieferer im Handwerk“
Der Arbeitskreis bietet die Plattform für ein Zusammentreffen zwischen handwerklichen Zulieferbetrieben und Interessenten aus Industrie und Handel sowie einen Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern des Arbeitskreises und externen Partnern. Über Fachvorträge und Betriebsbesuche bei Best-Practice-Unternehmen können sich unsere Arbeitskreismitglieder immer über den aktuellsten Stand der Technik informieren und sich und ihre Leistungen bei potentiellen Kunden vorstellen.Sie möchten Mitglied im Arbeitskreis werden? Sprechen Sie den Zulieferbeauftragten unserer HWK, Manfred Kynast, einfach an.
Zulieferkatalog des Handwerks
Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement
Sie möchten die Vorteile eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) für Ihr Unternehmen nutzen oder mit einer Zertifizierung neue Kunden gewinnen?Ein gelebtes QMS einzuführen und aufrechtzuerhalten ist nicht einfach. So gilt es schon bei der Einführung einige grundlegende Aspekte zu berücksichtigen, die einen zentralen Einfluss auf den Erfolg des Qualitätsmanagementsystems haben können.
Wir informieren Sie bei der Einführung Ihres QMS zu:
- Zielen eines QM-Systems
- Vorgehensweise bei der Einführung
- Zertifizierung
- Möglichen Fördergeldern
Betriebsorganisation
Betriebsorganisation - spart Zeit und Geld!
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe haben sich stark verändert: Gestiegene Marktanforderungen, der Einfluss neuer Medien sowie die rasante technologische Entwicklung fordern von jedem Unternehmer ein Höchstmaß an Flexibilität und Qualität.Wir optimieren mit Ihnen Ihre betrieblichen Prozesse und Abläufe, um neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Bauleitplanung
Bauleitplanung
Unsere Handwerkskammer ist als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu Bauleitplänen Stellung zu nehmen. Dabei ist unsere HWK auf das Wissen der Betriebe vor Ort über mögliche Bedenken, Probleme oder gar Konflikte angewiesen, um diese im Sinne des Handwerks in die Stellungnahmen mit einfließen zu lassen. Anregungen können Unternehmen bis zum Ablauf der jeweiligen Frist bei unserer Handwerkskammer einreichen!Aktuelle Bauleitpläne
Ansprechpartner
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Technischer Berater, Zulieferbeauftragter, Genehmigungslotse
Telefon 0681 5809-137
Fax 0681 5809222-137
m.kynast@hwk-saarland.de
Sekretariat
Sekretärin Fachbereich Unternehmensberatung
Telefon 0681 5809-163
Fax 0681 5809222-163
r.schlicker@hwk-saarland.de
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