Unser Beratungsangebot
Gerne beraten wir Sie zu den folgenden Themen rund um die Eintragung in die Handwerksrolle:- Handwerks- und gewerberechtliche Fragen
- Ausnahmebewilligungs-, Ausübungsberechtigungsanträge (§§ 7a, 7b, 8, 9 HwO)
- Eintragung in die Handwerksrolle/Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
- Rechtsform des Unternehmens (Handelsregistereintragungen, Namensgebung)
- Leistungen der Handwerkskammer
- Hinweise zur unberechtigten Handwerksausübung/Schwarzarbeit
Darüber hinaus beraten wir Sie zu den Eintragungsvoraussetzungen für
- Vollhandwerke (Anlage A)
- zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1)
- handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2)
- Ausübungsberechtigungen/Ausnahmebewilligungen gemäß §§ 7a, 7b, 8, 9 HwO
- Techniker, Industriemeister, Ingenieure, Bachelor, Master
- technische Betriebsleiter im Handwerk
- Abgrenzung handwerklicher Tätigkeiten
In die Handwerksrolle wird grundsätzlich nur eingetragen, wer in dem zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung bzw. eine gleichwertige Prüfung (z. B. Dipl.-Ingenieur, Bachelor, Master, Industriemeister, Staatlich geprüfter Techniker in der jeweiligen Fachrichtung) abgelegt und bestanden hat. Ausreichend ist auch, dass im jeweiligen Unternehmen ein Betriebsleiter beschäftigt ist, der die o. g. Voraussetzungen erfüllt.
Sollten keine dieser Voraussetzungen erfüllt werden können, besteht die Möglichkeit der Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach §§ 7a, 7 b HwO bzw. einer Ausnahmebewilligung nach §§ 8, 9 HwO im jeweiligen Handwerk zur Eintragung in die Handwerksrolle.
Das Vorliegen einer handwerksmäßigen oder nichthandwerksmäßigen Betriebsform kann nur nach dem Gesamtbild des jeweiligen Betriebes aufgrund des aktuellen Entwicklungsstands der jeweiligen Branchenüblichkeit beurteilt werden. Die Frage, ob das Unternehmen gesetzliches Mitglied der HWK oder IHK oder auch bei beiden Kammern wird, entscheiden die beiden Organisationen in Zusammenarbeit mit dem Inhaber. Eine erste Hilfestellung zur Klärung einer handwerklichen/nichthandwerklichen Tätigkeit leisten die Merkblätter zur Abgrenzung handwerklicher Tätigkeiten im Download-Bereich.