Arbeiten in Frankreich
Generell gilt: Werden Mitarbeiter für eine vorübergehende Tätigkeit nach Frankreich entsendet, müssen diese vor Arbeitsaufnahme auf dem Onlineportal „SIPSI“ (www.sipsi.travail.gouv.fr) gemeldet werden. Hier müssen u. a. Angaben zum Unternehmen, zum Einsatzort, der Einsatzdauer und den Mitarbeitern, die entsendet werden sollen, erfolgen.
In Frankreich sind im Rahmen des Gesetzes folgende arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten:
- Der französische Mindestlohn (aus dem Tarifvertrag oder – wenn nicht vorhanden – der soziale Mindestlohn)
- Die Höchstarbeits- und Ruhezeiten
- Die französischen Arbeitssicherheitsbestimmungen
- Die Angabe eines Vertreters in Frankreich
- Die Beantragung einer „Carte BTP“ bei Aufträgen im Bausektor
Aktuelles
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Keine Meldung bei Warenabholung
Die Entsendemitteilung entfällt bei Warenlieferungen im Rahmen des Kaufvertr...
Neuerung im Onlineportal „Carte BTP“
Das Onlineportal zur Beantragung wurde komplett überarbeitet, eine neue Benu...
Änderungen im Meldeportal SIPSI
Das französische Arbeitsministerium hat das Onlineportal SIPSI, welches für ...
Neuer Mindestlohn in Frankreich
Zum 1. Januar 2024 gab es die jährliche automatische Erhöhung des gesetzlich...
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