Der ganz überwiegende Teil der Dienstleistungsbranche und der Handel können von den Leistungen des EA-Saar profitieren. Einbezogen sind etwa Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft. Die EU-DLR und der saarländische Gesetzgeber haben aber nicht alle Branchen für die Hilfe des Einheitlichen Ansprechpartners geöffnet. Dem Anwendungsbereich unterfallen zum Beispiel:
- Rechts- und Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Buchhalter, Vermessungsingenieure
- Unternehmensbezogene Dienstleistungen (wie z. B. Unterhaltung von Büroräumen, Managementberatung, Organisation von Veranstaltungen, Beitreibung von Forderungen, Werbung und Personalagenturen)
- Handel (einschließlich des Einzel- und Großhandels von Gütern und Dienstleistungen)
- Dienstleistungen im Bereich des Fremdenverkehrs und der Freizeit (z. B. Reisebüros, Hotels, Restaurants, Catering-Services, Sportzentren und Freizeitparks)
- Dienstleistungen im Baugewerbe, Handwerker, Installation und Wartung von Ausrüstungen
- Informationsdienstleistungen (wie z. B. Webdesign und -programmierung, Nachrichtenagenturen, Verlagswesen und Computerprogrammierung)
- Dienstleistungen auf dem Gebiet der Ausbildung und Bildung
- Miet- (einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen) und Leasingdienstleistungen, Immobiliendienstleistungen
- Zertifizierungs- und Prüfungstätigkeiten
- Unterstützungsdienste im Haushalt (wie z. B. Reinigungsdienste, private Kinderbetreuung oder Gärtnerdienstleistungen)